F30–F90-Wände
Geprüfte Wandkonstruktionen nach Zulassung, exakt nach Vorgabe aufgebaut und dokumentiert.
Leistung · Rhein-Main-Gebiet
Geprüfte F30- bis F90-Konstruktionen und Schallschutzlösungen in Trockenbauweise – für Frankfurt am Main und das gesamte Rhein-Main-Gebiet.

Leistungsprofil
Brand- und Schallschutz gehören zu den Anforderungen, bei denen Detailtreue entscheidend ist. G. & Sinn setzt geprüfte Trockenbaukonstruktionen von F30 bis F90 sowie Schallschutzlösungen für Trennwände und Decken um – für Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude in Frankfurt und Rhein-Main. Dabei achten wir auf die exakte Einhaltung der jeweiligen Zulassung, von der Plattenwahl bis zur Anschlussausbildung an Wand, Boden und Decke.
Brand- und Schallschutzkonstruktionen kommen bei uns vor allem in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und öffentlichen Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet zum Einsatz, häufig in Kombination mit klassischem Trockenbau. Aktuelle Projektbeispiele finden Sie auf unserer Referenzen-Seite.
Geprüfte Wandkonstruktionen nach Zulassung, exakt nach Vorgabe aufgebaut und dokumentiert.
Wandaufbauten mit erhöhtem Schalldämmmaß für Trennwände zwischen Nutzungseinheiten.
Fachgerechte Abschottung von Durchdringungen, damit Brandabschnitte wirksam bleiben.
Zielgruppe
Anfrage vorbereiten
Am hilfreichsten ist ein vorliegendes Brandschutzkonzept oder die geforderte Feuerwiderstandsklasse. Liegt noch keines vor, sprechen wir Sie auf einen Fachplaner an oder klären den Bedarf gemeinsam mit Ihrem Architekten.
Ausführung
Brand- und Schallschutzkonstruktionen dürfen nur exakt nach der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung ausgeführt werden. Wir verwenden dafür geprüfte Plattensysteme, passende Dämmstoffe und die vorgeschriebenen Befestigungsabstände – und dokumentieren die Ausführung, damit sie im Bedarfsfall nachvollziehbar bleibt. Änderungen an geprüften Konstruktionen, etwa andere Plattenstärken oder Befestigungsabstände, sind nicht zulässig – wir halten uns deshalb konsequent an die jeweils gültige Zulassung. Brand- und Schallschutzkonstruktionen kombinieren wir häufig mit klassischen Trockenbauarbeiten.
Ablauf
Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur fertigen Übergabe.
Abstimmung der geforderten Feuerwiderstandsklasse und Schalldämmwerte mit Planer oder Bauherr.
Auswahl der passenden zugelassenen Konstruktion für Wand, Decke oder Abschottung.
Exakte Ausführung nach Vorgabe, inklusive korrekter Anschlüsse und Befestigungsabstände.
Fotodokumentation und Bestätigung der ausgeführten Konstruktion für Ihre Unterlagen.
Qualitätssicherung: Da Brand- und Schallschutzkonstruktionen im Schadensfall besonders relevant sind, prüfen wir vor der Übergabe alle Anschlüsse und Abschottungen noch einmal gegen die zugrunde liegende Zulassung. Für die ausgeführten Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Häufige Fragen
Die Klassen geben an, wie lange eine Konstruktion im Brandfall ihre Funktion behält – F30 steht für 30 Minuten, F90 für 90 Minuten Feuerwiderstand. Für Bestandsgebäude prüfen wir zusätzlich, ob vorhandene Durchbrüche oder ältere Konstruktionen im Zuge der Arbeiten mit erneuert werden müssen.
Ja, fachgerechte Abschottungen an Wand- und Deckendurchbrüchen gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Brand- und Schallschutzkonstruktionen führen wir ausschließlich nach der jeweils gültigen bauaufsichtlichen Zulassung aus.
Ja, wir halten die Ausführung fotografisch fest, damit sie bei Bedarf – etwa gegenüber Behörden – nachvollziehbar ist.
Das Brandschutzkonzept selbst erstellen in der Regel Fachplaner oder Architekten. Wir setzen die darin geforderten Konstruktionen fachgerecht nach Zulassung um.
Ja, bei Bedarf stimmen wir die Ausführung direkt mit dem zuständigen Brandschutzplaner oder Architekten ab.
Ja, auch bei nachträglichen Änderungen an bestehenden Brandabschnitten achten wir darauf, dass die ursprüngliche Zulassung eingehalten bleibt.